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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS ROBINSON WELLFIT BONN

  1. Geltung der AGB
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschafts- und § 20 Verträge (Präventionskursverträge) der Fitpark GmbH im Robinson WellFit Fitnessstudio in Bonn (Robinson WellFit), soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Vertragsschluss und Umfang der Studionutzung
    Ihr Mitgliedschaftsvertrag wird mit Unterzeichnung durch Sie auf einem Touchpad oder Vertragsformular wirksam. Sie bzw. der von Ihnen benannte Nutzer können die Leistungen der Fitpark GmbH im Robinson WellFit im vereinbarten Umfang ab Vertragsbeginn in Anspruch nehmen.
  3. Mitgliedsdaten
    Sie sind verpflichtet, der Fitpark GmbH bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen der Fitpark GmbH (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von Ihnen zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von Ihnen zuletzt genannte E-Mail Adresse zugestellt werden können.
    Sie haben der Fitpark GmbH jede Änderung Ihrer vertragsrelevanten Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc. unverzüglich mitzuteilen.
  4. Öffnungszeiten
    Das Robinson WellFit kann während der Öffnungszeiten genutzt werden. Die Fitpark GmbH behält sich das Recht vor, das Robinson WellFit an gesetzlichen Feiertagen geschlossen zu halten, sowie die Öffnungszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Im Falle notwendiger Instandhaltungsarbeiten oder gesonderter Veranstaltungen können einzelne Bereiche des Robinson WellFit zeitweise gesperrt werden. Die Fitpark GmbH achtet darauf, dass solche Maßnahmen keine merkliche Reduzierung der Leistungsangebote bewirken werden.
  5. Freiwillige und unentgeltliche Zusatzleistungen
    Durch die freiwillige und unentgeltliche Bereitstellung von Zusatzleistungen durch das Robinson WellFit wird eine Ver-bindlichkeit nicht begründet. Die Fitpark GmbH wird die entsprechenden unentgeltlichen Zusatzleistungen vor der Be-reitstellung als solche kenntlich machen, wobei die aus der Mitgliedschaft folgenden Rechte zur Studionutzung nach Ziffer 2 unberührt bleiben. Aus der Bereitstellung der unentgeltlichen Zusatzleistungen erwächst Ihnen kein Anspruch auf die Nutzung der Zusatzleistung. Die Fitpark GmbH behält sich vor, deren Bereitstellung jederzeit ganz oder teilweise innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung einzustellen. Das auf Grund der Zusatzleistung Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
  6. Laufzeit unserer Mitgliedschafts- und § 20 Verträge (Präventionskursverträge)
    Die Mitgliedschaftsverträge können mit einer festen Laufzeit (Grundlaufzeit) abgeschlossen werden, welche je nach Vereinbarung 6, 12 oder 23 Monate beträgt.
    Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der zuvor bestimmten Grundvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen vor dem Ablauf der Grundvertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Wird der Vertrag nicht, oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen in Textform gekündigt werden.
    Die § 20 Kurs Verträge (Präventionskursverträge) werden mit einer Erstlaufzeit von 6 Monaten geschlossen. Im Übrigen gelten die Laufzeitregelungen für Mitgliedschaftsverträge entsprechend mit der Maßgabe, dass bei Beendigung des Mitgliedschaftsvertrages automatisch auch der § 20 Kurs Vertrag (Präventionskursvertrag) endet, ohne dass es diesbezüglich einer separaten Kündigung bedarf.
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Sie kann z.B. schriftlich oder per E-Mail an office@robinson-wellfit-bonn.de erfolgen. Eine schriftliche Kündigung geben Sie bitte direkt im Club ab oder senden diese an die Fitpark GmbH, Mallwitzstr. 24, 53177 Bonn.
  7. Optionale Zusatzprodukte
    Die Fitpark GmbH bietet folgende Zusatzkurse an: § 20 Five Kurs, Power Plate Führerschein und Beauty Angel. Für die Nutzung dieser Kurse ist eine Hinzubuchung des entsprechenden optionalen Zusatzproduktes erforderlich. Ein Hinzubuchen von weiteren optionalen Zusatzprodukten ist jederzeit möglich. Mit Beendigung des Mitgliedschaftsvertrages enden automatisch auch die hinzugebuchten optionalen Zusatzprodukte, ohne dass es diesbezüglich einer separaten Kündigung bedarf.
  8. Pausen
    Werden die Räumlichkeiten und Einrichtungen nicht genutzt, so entbindet dies den Vertragspartner nicht von der Zahlung der vereinbarten Beträge. Wir gewähren Ihnen auf Ihren Antrag beitragsfreie Pausen von der Mitgliedschaft, sofern Sie nachweisen, dass Ihnen eine sportliche Tätigkeit im Krankheitsfall oder im Falle einer Schwangerschaft derzeit nicht möglich ist. Eine Pause kann immer nur für einen Zeitraum von mindestens vier vollen Wochen gewährt werden, d.h. die Verhinderung muss voraussichtlich mindestens vier Wochen andauern. Im Falle einer Krankheit hat der Nachweis in Form einer Krankmeldung (max. vier Wochen rückwirkend) oder eines Attests zu erfolgen. Ihre Mitgliedschaft verlängert sich um die Anzahl der Pausenzeit unabhängig davon, wann diese gekündigt wird. Währen einer Pause dürfen Sie das Robinson WellFit nicht nutzen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  9. Beiträge
    Für den Mitgliedschaftsvertrag fallen die darin aufgeführte Einmalzahlung, die alle drei Monate fälligen Beiträge (Service- und Betreuungspauschale) und die wöchentlich fälligen Beiträge an.
    Für den § 20 Kurs Vertrag (Präventionskursvertrag) fällt der darin aufgeführte alle sechs Monate zu zahlende Betrag an.
    Die Einmalzahlung ist bei Vertragsschluss fällig. Die regelmäßig wiederkehrenden Beiträge sind jeweils im Voraus zu entrichten und zwar ab dem Montag, welcher dem Vertragsbeginn folgt.
    Die Fitpark GmbH zieht die Beiträge im zweiwöchentlichen Rhythmus ein.
  10. Beitragsanpassung
    Wird die gesetzliche Umsatzsteuer geändert, so ändern sich entsprechend die regelmäßig wiederkehrenden Beiträge. Die Fitpark GmbH wird dieses Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
    Nach einer Vertragsdauer von über 2 Jahren, erhöhen sich die regelmäßig wiederkehrenden Beiträge automatisch um 1,9%, um Kostenerhöhungen seitens der Fitpark GmbH, welche aus einer Erhöhung der Stromund Wasserpreise, der Inflation und anderen Kostenerhöhungen resultieren, abzudecken. Soweit sich die Kosten reduzieren, reduzieren sich die regelmäßig wiederkehrenden Beiträge entsprechend.
  11. Coporate Ermäßigung – Ermäßigung für Auszubildende, Schüler, Studenten
    Gegen Vorlage eines Nachweises über Ihre Berechtigung, z.B. Arbeitgeberbescheinigung, Firmenausweis, Visitenkarte, Immatrikulationsbescheinigung, Schülerausweis, Berufsschulausweis oder Ausbildungsvertrag gewähren wir Ihnen eine Ermäßigung in jeweils individuell zu vereinbarender Höhe. Zum Erhalt der Ermäßigung müssen Sie uns nach Vertragsbeginn, frühestens jedoch bei Beginn des darauf folgenden Semesters, Schulhalbjahres oder Ausbildungshalbjahres alle 6 Monate ohne Aufforderung durch uns einen Nachweis vorlegen, aus dem sich Ihre fortdauernde Zugehörigkeit ergibt. Solange Sie uns einen solchen Folgenachweis nicht eingereicht haben, erfolgt keine Ermäßigung nach dem Ablauf des 6. Monats mehr und es gilt automatisch ab diesem Zeitpunkt der jeweils aktuelle, reguläre Mitgliedertarif. Im Einzelnen bestehen folgende Möglichkeiten der Ermäßigung:
    • Corporate: Eine Corporate Ermäßigung erhalten Sie nur, wenn Ihr Arbeitgeber mit uns Firmenkon ditionen für Mitarbeiter vereinbart hat.
    • Auszubildender, Schüler oder Student: Bis zu Ihrem 27. Geburtstag gewähren wir Ihnen gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises eine Ermäßigung nach Maßgabe Ihres Mitgliedschaftsver trages. Bei Wegfall Ihrer Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und Sie zahlen den regulären Mitgliedsbeitrag. Sie sind verpflichtet, der Fitpark GmbH jede Änderung Ihrer Berechtigungsvoraussetzungen mitzuteilen.
    • Familientarif: Schließend beide Eltern und deren Kind oder Kinder jeweils einen Mitgliedschaftsvertrag ab, gewähren wir dem Kind oder den Kindern gegen Vorlage eines Personalausweises oder sonstigen amtlichen Lichtbildausweises eine Ermäßigung nach Maßgabe des Mitgliedschaftsvertrages bis zum 18. Geburtstag. Ab dem 18. Geburtstag gilt automatisch der jeweils aktuelle, reguläre Mitgliedertarif. Die Beiträge für die Eltern bleiben unberührt.
    Die Corporate Ermäßigung kann nicht mit den anderen Ermäßigungen kombiniert werden.
  12. Mitglieder werben Freunde
    Wenn Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages mit einem Dritten mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten nachweisen, dass Sie den Vertragsschluss vermittelt haben, erhalten Sie nach Ihrer Wahl einmalig € 50,00 auf Ihre Mitgliedschaft gutgeschrieben (Ihre Mitgliedschaft verlängert sich um die beitragsfreie Zeit) oder eine ROBINSON-Sporttasche.
  13. Urlaubsvertretungskarte
    Im Falle von urlaubsbedingter Abwesenheit haben Sie die Möglichkeit, einem Dritten einmal im Kalenderjahr für eine Dauer von maximal zwei Wochen eine sogenannte Urlaubsvertretungskarte auszuhändigen. In dieser Zeit sind Sie nicht zur Nutzung des Robinson WellFit berechtigt. Die Aushändigung einer Urlaubsvertretungskarte an den Dritten entbindet Sie nicht von Ihrer Beitragszahlungspflicht. Der Dritte kann diese Urlaubsvertretungskarte in dem ausgewählten Zeitraum nutzen, wenn er die entsprechende Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Die Urlaubsvertretungskarte ist nicht übertragbar.
  14. Rabatt bei Vorauskasse
    Beträgt die Erstlaufzeit mindestens 6 Monate, gewähren wir bei Vorauskassenzahlung bzw. Verlängerungen einen Rabatt in Höhe von 2,5%.
  15. SEPA-Lastschriftverfahren
    Für den Einzug der Beiträge erteilen Sie der Fitpark GmbH ein schriftliches Lastschriftmandat. Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihr Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
    Bei von Ihnen zu vertretenden Rücklastschriften berechnet Ihnen die Fitpark GmbH die hierdurch jeweils konkret entstehenden Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00. Sie können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages von Ihrem Kreditinstitut verlangen. Es gelten die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ihre Mitgliedsnummer ist gleichzeitig Ihre Mandatsnummer.
  16. Zahlungsverzug
    Befinden Sie sich mit der Zahlung von zwei Raten länger als einen Monat in Verzug, wird der gesamte Vertragsbeitrag der Vertragslaufzeit zuzüglich der Verzugskosten fällig.
    Zu den Verzugskosten gehören neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
    Bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten rückständigen Vertragsbeiträge ist die Nutzung der Trainingsfläche untersagt und die Mitgliedschaft ruht.
  17. Das Kursangebot
    Das Kursangebot ist freibleibend, es kann Markterfordernissen und Trends angepasst werden. Es steht kein Anspruch auf einen bestimmten Kurs. Die Kurse finden ab 5 teilnehmenden Personen statt.
  18. Hausordnung
    Die Fitpark GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen.
    Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
    Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Dies schließt den dauerhaften Ausschluss vom Trainingsbetrieb (Hausverbot) ein. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
  19. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
    Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichten Sie sich zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs an die Fitpark GmbH in Höhe von € 250,-. Die Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt der Fitpark GmbH vorbehalten. Weisen Sie nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schulden Sie lediglich den nachgewiesenen Betrag.
  20. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
    Es ist Ihnen untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es Ihnen untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht Ihrem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch dienen, Suchtgifte oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z.B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in das Robinson WellFit mitzubringen. In gleicher Weise ist es Ihnen untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich im Robinson WellFit anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
  21. Check-In-Band
    Sie erhalten ein Armband mit einem Zugangschip (Check-In-Band) als Nachweis der Zugangsberechtigung zum Robinson WellFit. Ohne Mitnahme des Check-In-Bandes ist der Zutritt in das Robinson WellFit nicht möglich.
    Die Nutzung des Check-In-Bands und damit das Training in unserem Robinson WellFit sind nur Ihnen oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich gestattet. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichten Sie sich zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs an die Fitpark GmbH in Höhe von € 250,-. Die Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt der Fitpark GmbH vorbehalten. Weisen Sie nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schulden Sie lediglich den nachgewiesenen Betrag.
    Sie sind verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Check-In-Bandes zu sorgen, insbesondere jeden Verlust umgehend dem Robinson WellFit zu melden. Im Falle eines von Ihnen oder Ihrem Nutzer verschuldeten Verlustes oder verschuldeten Defektes des Check-In- Bands kostet ein neues Check-In-Band € 20,-, wobei Sie berechtigt sind, nachzuweisen, dass uns ein geringerer Aufwand entstanden ist.
    Wir führen Eingangskontrollen durch, um sicherzustellen, dass das Check-In-Band nur von berechtigten Personen genutzt wird (Identitätskontrolle). Wenn Sie von Ihnen, oder Ihr Nutzer von sich, ein Foto bei Vertragsschluss zur Hinterlegung in unserer Verwaltungssoftware anfertigen lassen, können wir die Identitätskontrolle über das hinterlegte Bild durchführen, andernfalls über eine Ausweiskontrolle (behördliches Dokument mit Lichtbild). Die Hinterlegung des Bildes ist freiwillig.
  22. Haftung
    Wir schließen jede Haftung für Ihnen entstandene Schäden und für Schäden des von Ihnen benannten Nutzers oder der von Ihnen mitgebrachten Besucher einschließlich des Verlustes von Wertgegenständen mit Wirkung gegenüber Ihnen (nicht gegenüber Dritten) aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Fitpark GmbH beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens der Fitpark GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Fitpark GmbH steht die Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen gleich. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen.
  23. Datenschutz
    Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, welche Sie unter www.robinson-wellfit-bonn.de finden.
  24. Vertragsänderung
    Die Fitpark GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wir werden Ihnen in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten mitteilen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Sie können einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB), z.B. schriftlich oder per E-Mail (office@robinsonwellfit- bonn.de) erfolgen. Eine schriftliche Kündigung geben Sie bitte direkt im Club ab oder senden diese an die Fitpark GmbH, Mallwitzstr. 24, 53177 Bonn.
  25. Anwendbares Recht
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  26. Corona
    Wird der Betrieb des Studios aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere aus epidemiologischen Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für diese Dauer unterbrochen. Während dessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Von der Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, so dass sich das zum Zeitpunkt der SChließungsanordnung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Unterbrechungsdauer nach hinten verschiebt. Dies gilt nicht, soweit das Studio die Schließungsanordnung zu vertreten hat oder die Unterbrechung der Vertragslaufzeit für den Kunden unzumutbar ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
  27. Sonstiges
    Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die Bestimmung wird durch diejenige gesetzliche Bestimmung ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommt.
    Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Der Vertragspartner bestätigt, dass er in geeigneter Verfassung ist, die Räumlichkeiten der Fitpark GmbH zu nutzen.
    Das Objekt ist videoüberwacht.
    Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung und Datenanalysen zu Marktforschungszwecken jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
    Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrechten Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an die oben unter Ziffer 8.1 genannten Kontaktdaten.